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Kammergericht Berlin, Urteil vom 14.12.2017 – 22 U 31/16 Keine Haftung trotz Befahrens der Busspur


Kommt es zum Unfall im Straßenverkehr zwischen mehreren Kraftfahrzeugen entsteht oftmals Streit über die jeweilige Verantwortlichkeit. Nicht durch jeden Verstoß gegen eine Vorschrift der Straßenverkehrsordnung ist jedoch ein eigener Haftungsanteil begründet. Es muss ein solcher Verstoß, soweit dieser festgestellt wurde, (mit-) ursächlich für den Unfall geworden sein und der Unfallgegner muss in den Schutzbereich der Regelung fallen.

Es war insoweit durch das Kammergericht Berlin in einem Berufungsurteil vom 14.12.2017 – 22 U 31/16 (r+s 2018, 36) über die Haftungsanteile zu entscheiden, bei einem Unfall durch einen vom Fahrbahnrand anfahrenden Autofahrer und einem Autofahrer, welcher unberechtigt die Busspur befahren hat. In der I. Instanz wurde eine Haftung des anfahrenden Fahrzeugführers, wegen des hohen Sorgfaltsmaßstabs nach § 10 StVO, von 2/3 berücksichtigt, auf Seiten des Klägers jedoch eine Mithaftung im Umfang von 1/3, dies wegen der unberechtigten Nutzung der Busspur.

Durch das Berufungsgericht, Kammergericht Berlin, wurde dagegen die alleinige Haftung des anfahrenden Fahrzeugführers als begründet angesehen, dieser wurde zum vollen Schadensersatz verpflichtet. Es wurde darauf abgestellt, dass nach der Begründung in den Gesetzesmaterialien die Einrichtung von Busspuren lediglich den geordneten und zügigen Betriebsablauf des öffentlichen Personennahverkehrs gewährleisten soll. Damit ergab sich keine Schutzrichtung/keine Einbeziehung in den Schutzbereich der Norm in Bezug auf einen vom Straßenrand anfahrenden Fahrzeugführer, dem Beklagten. Bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge war deshalb auf Seiten des Klägers, welcher die Busspur befahren hat, kein Haftungsanteil zu berücksichtigen.

Die Entscheidung zeigt, dass bei Unfällen im Straßenverkehr zwischen Kraftfahrzeugen zu beurteilen ist, welche Umstände überhaupt bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge zur Klärung einer Haftungsquote zu berücksichtigen sind.