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OLG Köln, Urteil vom 05.01.2017 – 15 U 121/16 – Ärzte haben keinen Anspruch auf Löschung ihres Profils auf jameda.de


Das OLG Köln hat sich mit Urteil vom 05.01.2017 (15 U 121/16) mit der Klage einer Ärztin gegen ihren Eintrag auf dem Portal jameda.de befasst. In dem Streitfall hatte die Ärztin den Plattformbetreiber insbesondere auf Löschung des Profils in Anspruch genommen, weil sie mit der Veröffentlichung ihres Profils nebst den Patientenbewertungen und den werblichen Verweisen auf andere Ärzte nicht einverstanden war. Das OLG hat die Klage aus folgenden Gründen zurückgewiesen:

Die Verwendung der persönlichen Daten der Ärztin sei aus datenschutzrechtlicher Sicht unbedenklich. Insoweit seien die Rechte des Portalbetreibers mit den Interessen der Ärztin abzuwägen, wobei für das OLG das Kommunikationsinteresse von jameda schwerer wogen als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dem standen auch die zahlreichen Negativbewertungen nicht entgegen, weil sich die Ärztin insoweit anders hätte zur Wehr setzen können, z.B. über eine Gegendarstellung oder einen Einspruch. Unkritisch ist aus Sicht des OLG auch, dass neben dem Profil konkurrierende Ärzte beworben werden. Für den durch durchschnittlichen Nutzer sei aufgrund der grafischen Gestaltung klar ersichtlich, dass es sich dabei um Werbung handele. Insoweit liege auch keine wettbewerbswidrige Behinderung vor, da dem Kunden letztlich nur Alternativen genannt werden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat. Der Ausgang des Verfahrens ist also noch offen. Auch wenn ein Anspruch auf Löschung des Profils voraussichtlich nicht durchsetzbar ist, kann sich der Betroffene zumindest gegen die einzelnen Bewertungen zur Wehr zu setzen, soweit diese unwahre Tatsachen oder Beleidigungen enthalten.