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Presse- und Meinungsfreiheit gilt auch für Verlinkungen |
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BVerfG, Beschluss vom 15.12.2011 – 1 BVR 1248/11
Mit Beschluss vom 15.12.2011 – BvR 1248/11 hat das Bundesverfassungsgericht die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2010 („AnyDVD“) abgelehnt. Damit ist die Musikindustrie wohl endgültig mit dem Versuch gescheitert, Heise Online daran zu hindern im Rahmen der Berichterstattung auf eine Homepage zu verlinken, über die ein Programm zur Umgehung eines Kopierschutzes angeboten wird.
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Hinweispflichten beim Onlinevertrieb von Motoröl |
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OLG Bamberg, Urteil vom 21.7.2011 – 3 O 113/11
Neben den zahlreichen allgemeinen Informations- und Hinweispflichten (u.a. Widerrufsbelehrung und Ver-braucherinformationen) müssen Versandhändler je nach Produktpallete auch spezielle Hinweispflichten beachten, so z.B. nach dem Elektrogesetz und dem Batteriegesetz. Das OLG Nürnberg hat nunmehr mit Urteil vom 21.7.2011 (3 U 113/11) entschieden, dass auch beim Vertrieb von Motor- und Getriebeölen an Endverbraucher Hinweispflichten bestehen.
Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 AltölVO ist bei der Abgabe von Motor- oder Getriebeöl an Endverbraucher auf eine Altöl-Annahmestelle hinzuweisen. Diese Verpflichtung gilt nach dem OLG Bamberg, welches sich damit eine Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 2.6.2010 – 5 W 59/10) angeschlossen hat, auch für den Internethandel. Dies sei geboten, da Altöl, gleichgültig auf welchem Vertriebsweg es in den Verkehr ge-bracht werde, stets fachgerecht entsorgt werden müsse. Der Verbraucher sei daher bei der Bestellung deut-lich auf Altöl-Annahmestellen hinzuweisen. Dem genügte der Internetauftritt des Beklagten nicht, da ein solcher Hinweis lediglich in den AGB des Händlers erfolgte und im Übrigen nicht sichergestellt war, dass bei einer Bestellung die AGB auch tatsächlich abgerufen werden. Nach Auffassung des Gerichts muss sich der Hinweis auf Altöl-Annahmestellen entweder auf den Seiten mit den Produktangeboten befinden oder zumindest auf dem Weg zur Kasse in deutlicher Form erfolgen.
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Werbung mit Lieferzusage „innerhalb 24 Stunden“ zulässig |
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BGH, Urteil vom 12.5.2011 – I ZR 119/10
Mit Urteil vom 12.5.2011 hat der Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit von Werbung mit der Lieferzusage „innerhalb 24 Stunden“ Stellung genommen. Der Anbieter hatte im Rahmen einer Google-Adwords-Anzeige unter dem Suchwort „Druckerpatronen“ mit der Aussage „Original-Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden günstig – schnell – zuverlässig“ geworben. Erst auf der über die Anzeige abrufbaren Homepage wurden die Lieferbedingungen näher erläutert. Dort wurde die Lieferzusage dahingehend eingeschränkt, dass Liefe-rungen am Folgetag nur bei Bestellungen bis 16:45 Uhr erfolgen können und im Übrigen sonntags keine Auslieferung stattfindet. Ein Wettbewerber war der Auffassung, die Adwords-Anzeige suggeriere entgegen der Lieferbedingungen, dass für jegliche Bestellung eine Lieferung innerhalb von 24 Stunden erfolge und hat den Anbieter wegen Irreführung abgemahnt.
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Kein Recht zum vorzeitigen Auktionsabbruch bei anderweitigem Verkauf des Gegenstandes |
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AG Nürtingen, Urteil vom 17.1.2012 – 11 C 1881/11
Das Amtsgericht Nürtingen hat mit Urteil vom 16.1.2012 (11 C 181/11) entschieden, dass bei Veräu-ßerung eines Gegenstands über die Online-Plattform eBay dem Verkäufer kein Recht zum vorzeitigen Abbruch der Auktion zusteht, wenn er den Gegenstand anderweitig veräußert hat.
Mit der Klage verlangte der Käufer vom Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung der von ihm gewonnenen Auktion. Der Verkäufer hatte die Auktion beim Gebot von EUR 1,00 abgebrochen, nach-dem er festgestellt hatte, dass der Gegenstand, den er zum Verkauf angeboten hatte, durch einen Bekannten, den er insoweit beauftragt hatte, bereits veräußert wurde. Nach Auffassung des AG Nür-tingen rechtfertigt dies nicht einen vorzeitigen Abbruch der Auktion. Anders als z. B. im Falle einer Entwendung des Verkaufsgegenstandes, für welchen der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, dass ein Auktionsabbruch zulässig ist (SRF-Newsletter 7/2011), liege im vorliegenden Fall der „Verlust“ des Auktionsgegenstandes im Verantwortungsbereich des Verkäufers. Demnach rechtfertige der anderweitige Verkauf einen Auktionsabbruch nicht und der Verkäufer habe für sein Angebot einzuste-hen. Könne er den Artikel nicht zum Höchstgebot liefern, mache er sich insoweit schadensersatz-pflichtig, sodass der Klage des Käufers stattgegeben wurde.
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Wirksame Widerrufsbelehrung bei Angabe einer Postfachadresse? |
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BGH, Urteil vom 25.1.2012 – VIII ZR 95/11
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.1.2012 (VIII ZR 95/12) entschieden, dass die Angabe einer Postfachadresse für die Widerrufserklärung den gesetzlichen Anforderungen im Jahr 2008 ge-nügte. In der damals geltenden Gesetzeslage war lediglich vorgesehen, dass die Belehrung Namen und Anschrift desjenigen, dem gegenüber der Widerruf zu erklären ist, deutlich zu machen ist. Dem genügt nach Auffassung des BGH auch die Angabe einer Postfachadresse.
Zu beachten ist allerdings, dass aufgrund der mittlerweile geltenden Rechtslage die Angabe einer Postfachadresse nicht mehr ausreichend ist, sodass die Entscheidung auf heutige Fälle nicht übertra-gen werden kann. Tatsächlich wird zwischenzeitlich nach § 360 BGB für die Wirksamkeit der Wider-rufsbelehrung verlangt, dass die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, angeben wird. Eine Postfachanschrift erfüllt dieses Kriterium jedoch nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.4.1999 -1 C 24.97). Demnach kann nur davor gewarnt werden, die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Anlass zu nehmen, in die Widerrufsbelehrung nur die Postfachadresse aufzunehmen. Es ist in jedem Fall die vollständige Adresse anzugeben. Wird die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erteilt, steht dem Verbraucher ein unbefristetes Widerrufsrecht zu und es drohen Abmahnungen von Wettbewerbern und Interessenverbänden.
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Internet-Bewertungsportale sind nicht zur Vorabprüfung verpflichtet |
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KG Berlin, Beschluss v. 15.7.2011 – 5 O 193/10
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 15.7.2011 sind Internet-Bewertungsportale nicht verpflichtet, die von ihren Nutzern abgegebenen Bewertungen vorab auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall beanstandete ein Hotelbetreiber u.a. die Behaup-tung, „die Zimmer bzw. Betten waren mit Bettwanzen befallen“. Der Portalanbieter hatte die entsprechenden Behauptungen zwar umgehend entfernt. Der Hotelbetreiber wollte aber zusätzlich für die Zukunft einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch durchsetzen und den Portalanbieter damit quasi zu einer Vorabprü-fung neuer Eintragungen verpflichten. Zu Unrecht, wie das Kammergericht Berlin nunmehr entschieden hat. Eine Überprüfung setze einen erheblichen zeitlichen oder finanziellen Aufwand voraus und gefährde die Aktualität des Portals und ist daher nach Auffassung des Gerichts unzumutbar. Zudem enthalte das Portal aufgrund der Vielzahl der abgegebenen Bewertungen bereits ein eigenes Korrektiv, da der verständige Besucher unschwer „Ausreißer“ erkennen könne. Im Übrigen stünde Hotelbetreibern die Möglichkeit der Beschwerde offen, welche zu einer Überprüfung der Bewertung bei gleichzeitiger vorläufiger Abschaltung führe. Damit sei ein ausreichender Schutz gewährleistet, zumal der Portalanbieter in den Nutzungsbedin-gungen auch festhält, dass keine Inhalte eingestellt werden dürfen, die vorsätzlich oder fahrlässig unwahr sind.
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Unzulässige Anschlusssperrung bei berechtigter Zahlungsverweigerung |
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LG München Urteil vom 6.10.2011 – 37 O 2120/11
Das LG München hat mit Urteil vom 6.10.2011 (37 O 2120/11) entschieden, dass ein Telekommunikati-onsanbieter den Telefonanschluss nicht in jedem Fall sperren darf, wenn Zahlungsrückstände bestehen. Im zur Entscheidung vorliegenden Fall hatte der Kunde Einwendungen gegen die Telefonrechnung erhoben, da die Abrechnung nicht nachvollziehbar war. Gegen die daraufhin erfolgte Sperrung des Anschlusses wehrte sich der Kunde erfolgreich und das LG München untersagt im Rahmen einer einstwei-ligen Verfügung die Sperrung seines Anschlusses.
Tatsächlich ist der Telekommunikationsanbieter zwar nach § 45k Absatz 2 TKG zur Anschlusssperrung berechtigt. Dies gilt aber nur, wenn die Zahlung ohne Grund unterbleibt. Bei Beanstandungen der Telefonrechnung – die innerhalb von 8 Wochen vorgebracht werden müssen – ist der Anbieter aber nicht zu einer Sperrung des Anschlusses berechtigt.
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Impressumspflicht auch bei Social Media-Auftritten |
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LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.8.2011 – 2 HK O 54/11
Das Landgericht Aschaffenburg hat mit Urteil vom 19.8.2011 entschieden, dass die Impressumspflicht auch bei der Nutzung von Social Media-Plattformen, soweit dies zu Marketingzwecken erfolgt, gilt.
Im zur Entscheidung vorliegenden Fall hatte der Anbieter im Rahmen seines Facebook-Auftritts auf die Firmenhomepage verlinkt, das dortige Impressum war aber nicht eindeutig, so dass der Verantwortliche für den Facebook-Auftritt nicht eindeutig ermittelbar war. Dies stellt nach Auffassung des LG Aschaffenburg einen Verstoß gegen die Impressumspflicht dar. Zwar sei es grundsätzlich ausreichend, dass im Rahmen des Facebook-Auftritts ein Link auf das über die Firmenhomepage zur Verfügung gestellte Impressum vorgesehen wird. Lässt sich über den Link die Anbieterkennung jedoch nicht eindeutig ermit-teln, liege ein Wettbewerbsverstoß vor.
Bei der Nutzung von Sozial Media Plattformen sollten Unternehmen daher dringend darauf achten, dass die erforderlichen Informationen zur Anbieterkennung mitgeteilt werden oder zumindest über einen eindeutigen Link auf das Impressum der Firmen-Homepage die Informationspflichten erfüllt werden.
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Haftung des Hostproviders für rechtswidrige Blog-Einträge |
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BGH, Urteil vom 25.10.2011 – VI ZR 93/10
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.10.2011 zur Verantwortlichkeit eines Hostproviders für persön-lichkeitsrechtsverletzende Blog-Einträge Stellung genommen.
Hintergrund der Entscheidung war eine Unterlassungsklage gegen Google als Betreiber der Seite www.blogspot.com wegen beleidigenden Äußerungen eines Bloggers. Da der Beitrag anonym veröffentlich wurde, sah der Kläger keine Möglichkeit, gegen den Autoren selbst vorzugehen und hat daher Google direkt verklagt.
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Wettbewerbswidrigkeit der Auswahl einer falschen Rubrik auf einer Internethandelsplattform? |
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BGH, Urteil vom 6.10.2011 – I ZR 42/10
Mit Urteil vom 6.10.2011 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Auswahl einer unzutreffenden Rubrik bei einem gewerblichen Angebot auf einer Internethandelsplattform nicht zwingend irreführend ist.
Im zur Entscheidung vorliegenden Fall hatte der Beklagte über eine Internetplattform einen Pkw unter der Rubrik „bis 5.000 km“ mit der Überschrift: „BMW 320 d Tou.*Gesamt-Km 112.970** ATM 1260 Km**“ ange-boten. Die Klägerin hat den Beklagten wegen dieses Angebots abgemahnt, da aufgrund der unzutreffenden Suchrubrik eine Irreführung des Verkehrs gegeben sei. Die Entscheidungsgründe sind zwar noch nicht ver-öffentlicht, nach der Pressemitteilung hat der Bundesgerichthof aber hierzu entschieden, dass zwar die Auswahl der unzutreffenden Rubrik zu einer unwahren Angabe führt. Im konkreten Fall sei dies aber nicht geeignet, den Verkehr irrezuführen, da sich die richtige Laufleistung ohne weiteres aus der Überschrift des Angebots selbst ergab. Für diesen Fall wurde daher ein Wettbewerbsverstoß abgelehnt.
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Haftung des Anbieters einer Blogger-Plattform für beleidigende Inhalte |
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LG Berlin, Beschluss vom 21.6.2011 - 27 O 335/11
Nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin haftet der Anbieter einer Plattform für Blogs für beleidigende Äußerungen eines Nutzers, wenn trotz Kenntnis von den Persönlichkeitsrechtsverletzungen eine Löschung der Eintragungen nicht erfolgt. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall wurde der Antragsteller unter anderem als „asozial", „in kriminellen Machenschaften verwickelt", „geisteskrank und schwachsinnig" verunglimpft. Die Äußerungen wurden von Google als Betreiber der Plattform, auf welcher die Blog-Einträge veröffentlich wurden, trotz Abmahnung nicht gelöscht. Google wurde daher durch die einstweilige Verfügung zur Unterlassung verpflichtet.
Betreiber von Plattformen für Blogs oder Forenbetreiber sollten generell umgehend reagieren, soweit sie von Rechtsverletzungen über ihre Plattform Kenntnis erhalten. Werden Abmahnungen oder entsprechende Aufforderungen einfach ignoriert, kann dies einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen, durch den nicht unerhebliche Kosten entstehen können.
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Wer haftet bei der Nutzung eines fremden eBay-Nutzerkontos? |
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BGH, Urteil vom 11.5.2011 - VIII ZR 289/09
In seiner Entscheidung vom 11.5.2011 (VIII ZR 289/09) hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage zu befassen, wer bei der Nutzung eines fremden eBay-Benutzerkontos Vertragspartner wird und gegebenenfalls für Schadensersatzansprüche haftet. Im zur Entscheidung vorliegenden Fall hatte während der Urlaubsabwesenheit der Beklagten deren Verlobter ihr eBay-Konto genutzt hat. Die Beklagte hatte hiervon keine Kenntnis und ihm auch zuvor die Mitgliedsdaten nicht zur Verfügung gestellt. Die Mitgliedsdaten waren aber offenbar unzureichend gesichert, so dass der Verlobte sich Zugriff auf das Konto verschaffen konnte. Der Kläger verlangte daher nun von der Beklagten Zahlung, da sie jedenfalls auch für die Nutzung des Kontos durch ihren Verlobten hafte.
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Diebstahl berechtigt zu vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion |
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BGH, Urteil vom 8.6.2011 - VIII ZR 305/10
Mit Urteil vom 8.6.2011 (VIII ZR 305/10) hat der Bundesgerichtshof über die Berechtigung eines eBay-Verkäufers zur vorzeitigen Beendigung einer Auktion entschieden. Dem Verkäufer wurde die von ihm angebotene Digitalkamera kurz nach Einstellen des Angebots gestohlen. Er brach daraufhin die Auktion ab. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt Höchstbietender und verlangte nunmehr vom Verkäufer Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen Gebot und angeblichem Verkehrswert der Kamera.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des BGH steht dem zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs Höchstbietenden kein Schadensersatzanspruch zu. Vielmehr habe der Verkäufer berechtigterweise die Auktion beenden können. Die AGB von eBay sehen insoweit in § 10 Abs. 1 S. 5 die Möglichkeit einer Angebotsrücknahme vor. Davon sei auch der Fall eines Abhandenkommens der Waren durch Diebstahl erfasst. Der Verkäufer konnte daher das Angebot zurückziehen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
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Löschungsanspruch bei unrichtiger eBay-Bewertung |
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AG Frankfurt, Urteil vom 21.10.2010 - 29 C 1485/10-81
Nach Auffassung des AG Frankfurt besteht bei unwahren Tatsachenbehauptungen in einem über das Bewertungssystem des Onlineauktionshauses eBay abgegebenen Bewertungskommentar ein Anspruch des Bewerteten auf Löschung. Der Käufer hatte im zur Entscheidung vorliegenden Fall im Rahmen der Bewertung unter anderem angegeben: „Gibt DHL als Versand an, verschickt aber mit billigerem DPD". Tatsächlich hatte der Verkäufer bereits im Rahmen des Angebots angegeben, dass sowohl mit DPD als auch mit DHL versendet werde. Auch die weiteren Behauptungen des Käufers hatten sich im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens nicht bewahrheitet. Nach Auffassung des Gerichts verletzt die unwahre Behauptung den Verkäufer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Der Käufer wurde daher zur Löschung der Bewertung bei eBay und zum Schadensersatz verurteilt.
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Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen |
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FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.9.2010 - 1 K 3016/08
Nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg unterliegt bei dauerhafter und intensiver Nutzung der Aktionsplattform eBay das erzielte Verkaufsentgelt der Umsatzsteuer. In dem zur Entscheidung vorliegenden Fall hatte der Verkäufer in drei Jahren ca. 1.200 Verkäufe getätigt. Nach Auffassung des Gerichts begründet ein entsprechendes Verkaufsvolumen ein nachhaltiges und damit umsatzsteuerrelevantes Verhalten. Auch der vom Verkäufer vorgebrachte Einwand, die verkauften Gegenstände seien nicht in der Absicht des späteren Wiederverkaufs erworben worden, ändere nichts. Der Verkäufer könne sich auch nicht darauf berufen, dass seine Verkäufe als Sammlertätigkeit bewertet werden, die nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliege. Vielmehr sei aufgrund des für den Verkauf über eBay nicht unerheblichen zeitlichen Aufwands, insbesondere da sich der Verkäufer für jeden einzelnen zur Versteigerung vorgesehenen Gegenstand Gedanken zu dessen genauer Bezeichnung, zu seiner Platzierung in der einschlägigen Produktgruppe und über ein Mindestgebot machen und zusätzlich in der Regel ein digitales Bild anfertigen müsse, die Schwelle zum bloßen gelegentlichen Handeln jedenfalls angesichts der Zahl der Verkäufe überschritten.
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist noch nicht rechtskräftig, sie liegt vielmehr dem Bundesfinanzhof zur Überprüfung vor. Derzeit dürfte aber die Finanzverwaltung unter Berufung auf diese Entscheidung bei eBay-Verkäufern eine strengere Überprüfung vornehmen, jedenfalls dann, wenn es wie im vorliegenden Fall zu erheblichen Verkäufen kommt.
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Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs |
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OLG Brandenburg, Urteil vom 22.2.2011 - 6 U 80/10
Die Kosten für die Rücksendung im Falle eines wirksamen Widerrufs hat regelmäßig der Online-Händler zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Kosten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf den Verbraucher abgewälzt werden. Zu beachten ist dabei, dass die Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung, in welchem die Kostentragungspflicht vorgesehen ist, die Kosten nicht wirksam auf den Verbraucher abwälzt. Vielmehr ist hierfür eine eigenständige Regelung in dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich.
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weiter … [Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs]
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